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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Welches Schild hast du denn ignoriert? >>Das mit dem roten Kreis auf weißem Grund (Zeichen 250)? >>Oder das mit dem weißen Balken auf rotem Grund (Zeichen 267)? > >Das obere, >aber das hat nichts mit der Frage zu tun, dass wäre ein anderes Schild, dass ich meine :) >Also in dem Fall keines von beiden. > >>Dann darfst du dir hier >>http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=136 >>die die Nummern des Bußgeldkataloges 141 bzw 142 genauer ansehen. > >Danke für die Seite. Sind echt interessante Berechnungen drinnen. > >>Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und Punkte kriegste dafür auch nicht. ;o) > >jaaaaa, den Satz fande ich von Anfang an richtig toll :D > >>Wie, einfach nur ein Schild mit dem Wort "gesperrt"? > >Ich versuches es mal zu beschreiben, habe es aber auch nur flüchtig gesehen. >-Es war rund >-Weiß >-schwarzer Schrift: >name< gesperrt > >ahh, ich werde mir das Schild später nochmal genauer anschauen und dann ausführlicher beschreiben... > >>Das ist kein offizielles Zeichen der StVO und daher unwirksam, d.h. es kann kein Verbot wirksam anordnen. Folgen für den Führerschein (z.B. Fahrverbot) oder Bußgelder sind (und jetzt aufpassen!) aufgrund dieses Schildes nicht möglich. > >Das heißt quasi, wenn man jetzt doch da durch fährt, obwohl dieses schild es verboten, gibt es keine Strafen, habe ich das richtig verstanden? > >Weil ich bin gestern noch über den "platz" gefahren und mittendrin waren zwar auch schon "Verbotsschilder", diesmal schild Nr. 250 (thx Peg :D), aber die waren wenig interessant, weil manche wenige Autos trotzdem einfach durchgefahren sind. Ich nehme mal an, dass diese "Sperrung" nur 1 oder paar wenige Tage sein soll. > >>Man sollte sich allerdings ernsthaft fragen, warum das Schild dort steht, bevor man sich entschließt es zu missachten: > >>- Das Schild könnte auf eine Bestimmung außerhalb der StVO hinweisen, z.B. nach dem Wegegesetz/-verordnung des jeweiligen Bundeslands oder nach einer Gemeindeverordnung. Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs sind in der Regel erheblich teurer. > >ahh, des vermiest jetzt meine ganze Denkweise, weil oben dachte ich noch, dass dann nichts passieren könnte. Wo kann man eigentlich erfahren, welche Verordnungen die jeweilige Gemeinde/Bundesland hat? gibt es da spezielle Anlaufstellen? > >>- Das Schild könnte auch aufgrund eines Hindernisses oder einer Gefahr aufgestellt worden sein. Verstöße sind zwar nicht ahndbar (s.o., dafür wären amtlich angeordnete Verkehrszeichen entsprechend der StVO erforderlich) aber die Ursache besteht eben trotzdem. Aktuell fällt mir dazu z.B. Schneebruch ein. > >hmm, vllt. ist es ja echt wegen einem aktuellen Ereignis... ich kann später mehr sagen, wenn ich dort war.
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