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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Der Führerschein ist wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung noch entzogen. > >Von einem Entzug der Fahrerlaubnis spricht man, wenn die Karte eingezogen und vernichtet wird und nach Ablauf von i.d.R. frühestens 6 Monaten (falls keine längere Sperrfrist verhängt wird) eine neue Fahrerlaubnis mit neuem Führerschein neu erteilt wird. > >Ein Fahrverbot ist dagegen nur das Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen. Du gibst deinen Führerschein ab und bekommst ihn am Ende des FV wieder. Ein Fahrverbot dauert höchstens 3 Monate. > > >Also, was hast du: Entzug der FE oder Fahrverbot? Ich glaube im Moment eher an das Fahrverbot ... > > >>Der Fristablauf für das Aufbauseminar droht. > >Das Seminar selbst darfst du auch während eines Fahrverbots absolvieren, die Fahrprobe zwischen erster und zweiter Sitzung aber nicht. Wenn du die Frist nicht halten kannst, solltest du dich um eine Verlängerung bemühen, und zwar am besten sofort. Dabei solltest du erklären, warum du das ASF aktuell nicht absolvieren kannst. Die Chancen für eine Verlängerung der Frist sehe ich in deinem Fall sehr gut - das FV ist eben schon ein zwingender Grund. Gut wäre auch, wenn du schon einen Platz in einem Seminar nachweisen könntest und somit schon ein klares Abschlussdatum feststeht.
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