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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
> wollte sie einen geforderten Ausbildungsnachweis abholen. Der Fahrlehrer weigert sich ihr einen Nachweis auszustellen. >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >Einen Nachweis muß er nur über die Sonderfahrten ausstellen (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten). Wenn sie diese noch nicht gemacht hat, kann der FL nichts ausstellen. Auch nicht über eine abgeschlossene Grundausbildung. Eine gute Fahrschule arbeitet mit einer Ausbildungsdiagrammkarte. Diese kann man ihr mitgeben. Gute Fahrschulen geben ihren Fahrschülern auch einen Ausbildungspass. In diesem wird ebenfalls die gesamte Ausbildung dokumentiert. Und eine gute Fahrschule sucht man sich vorher sehr sorgfältig aus. >=========================================================================================== > Seltsamerweise wurde auch niemals eine Quittung über geleistete Fahrstunden ausgestellt. Auch bei anderen Fahrschülern nicht. >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >Muß er auch nicht. >Ich staune, dass es Fahrschüler gibt, die Geld bezahlen ohne eine Quittung zu verlangen. >Da muß man schon ganz schön .... sein. >========================================================================================= > Sie hat bereits 15 Fahrstunden geleistet und muss nun wegen fehlenden Nachweisen von vorne anfangen. Eine Anzeige bei der Polizei ist bereits gestellt. >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >Wegen was denn ? Wegen Annäherungsversuch ? >======================================================================================== > Auch eine Vorsprache bei den Verkehrsbehörden verlief fruchtlos mit dem Hinweis, es sei eine Privatsache zwischen Fahrschule und Fahrschüler. >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >Richtig ! >======================================================================================= > Wir überlegen nun, ob wir den Vorfall den Zollbehörden melden sollen. Scheinbar liegt hier der Versuch von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vor. >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >Oh, da lehnst Du Dich aber sehr weit aus dem Fenster. >Wie willst Du das beweisen ? >Schwarzarbeit wäre, wenn er Fahrlehrer beschäftigt, ohne sie anzumelden. Er selbst kann nicht "schwarz" arbeiten. >Den einzigen Tipp den ich Deiner Freundin geben würde, ist: dem Finanzamt mal einen Tipp geben. Die sollten dann mal gemeinsam mit der Behörde zu einer Fahrschulüberwachung gehen. >Ich will den alten Knacker nicht in Schutz nehmen. >Zumal 45 Jahre ja ein sehr großer Altersunterschied ist. >Aber, dass eine junge hübsche Frau angebaggert wird, kann ihr überall passieren. Im Supermarkt, an der Arbeitsstelle, auf der Post, in einer Fahrschule, oder, oder, oder. >Ich war nicht dabei. Du auch nicht. Und auf "Erzählungen einer Freundin" solltest Du sehr vorsichtig reagieren. >Gruß Manfred
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