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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>ADS ist zumindest keine Erkrankung, die grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen einschränkt, d.h. es ist nicht in Anlage 4 zur FeV aufgeführt. Trotzdem darf die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen, wenn sie im konkreten Einzelfall (z.B. bei einer Meldung über auffälliges Fahrverhalten) die Eignung anzweifelt. > >Wenn die FEB nichts unternimmt, bist du trotzdem - oder erst recht - für deine Eignung selbst verantwortlich. Gefährdest du andere, weil du (momentan) nicht in der Lage bist, ein Fahrzeug zu führen, stellt das eine Straftat dar. Das hat nichts speziell mit ADS zu tun, sondern gilt ganz allgemein für alle geistigen und körperlichen Mängel (§ 315c StGB). > > >>Ich habe auch nie ein Problem gesehen mit ADS Auto zu fahren. Mein Fahrlehrer übrings auch nicht. > >Ein kompetenter Ansprechpartner wäre ein Arzt, vorzugsweise ein Spezialist und kein Hausarzt. Der FL kennt zwar möglicherweise die rechtlichen Gegebenheiten, aber ihm fehlen die medizinischen Kenntnisse. Dass du selbst die Lage nicht immer objektiv betrachten kannst, ist dir sicher auch klar.
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