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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>ich habe vor ca. 3 Moanten einen Antrag beim Bürgeramt gemacht für Fahren mit Begelitperson > >Ist dir damals eine ungefährer Bearbeitungszeit genannt worden? > > >>die Fahrerlaubnis ist aber noch nicht da > >Da die Fahrerlaubnis das Recht ist, bestimmte Kraftfahrzeuge zu führen - also etwas abstraktes, nicht materielles - kann sie auch gar nicht "da" sein. > >Den Führerschein (wird gerne mit Fahrerlaubnis verwechselt) kannst du auch nicht meinen, da du den erst zum 18. Geburtstag bekommst. Bis dahin gibt es nur eine Prüfbescheinigung, die du aber ohne Wartezeit ausgestellt bekommst. > >Was meinst du wirklich? Ist dein Prüfauftrag noch nicht erteilt bzw. bei TÜV/DEKRA angekommen und du kannst daher noch keine Prüfung ablegen? Sowas? > > >>kann es sein dass ich wegen meinen 4 Punkten (Mofa bin über Rot gefahren) >>das ich die Fahrerlaubnis nicht bekomme > >Da sehe ich kein Problem, weder bei den 4 Punkten noch bei der Art des Verstoßes. Wenn die FEB hier Zweifel hätte, würde sie eine MPU anordnen und davon hättest du schon etwas gehört.
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