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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Das Gutachten hat ergeben, dass bei der anderen ein Schaden von 3000€ festgestellt wurde. >> >>Was ich mir aber überhaupt nicht vorstellen kann. > >Nun, dir ist in diesem Thread schon mehrfach erklärt worden, dass dein Unfallgegner einen Anspruch darauf hat, dass sein Fahrzeug in den Zustand von vor dem Unfall zurückversetzt wird. Die Reparatur (bzw. die Höhe des Schadenersatzes, den du zu leisten hast - wie dann repariert wird entscheidet der Geschädigte) erfolgt mit Neuteilen und nicht mit Teilen vom Schrott. > >Was enthält das Gutachten denn für Positionen? Für den Austausch von Stoßstange + Verkleidung, einem Komplettscheinwerfer und der Motorhaube sowie der dafür nötigen Arbeitszeit kommen 3000 € in meinen Augen ungefähr hin. Wenn zusätzlich noch ein verbogener Kotflügel getauscht werden muss, bist du mit 3000 € eigentlich noch gut bedient. > > >>Wir wollen jetzt ein gegengutachten machen, was ist, wenn es niedriger ausfällt??? > >Ist der Schaden inzwischen der Versicherung gemeldet? Falls ja, übernimmt die Versicherung die Regulierung des Schadens und damit habt ihr im Moment gar nichts zu entscheiden. Die Versicherung trifft die Entscheidung, ob und wieviel sie zahlt und welche weiteren Maßnahmen (wie z.B. ein Gegengutachten) sie ergreift. Die Versicherung hat die (vertraglich festgelegte) Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, und wird das auch tun - schon im eigenen Interesse. > >Solltet ihr euch entschieden haben, den Schaden selbst zu regulieren, sieht es so aus: Ist die Gegenseite mit dem niedrigeren Gutachten einverstanden, dann wird eben der dort festgestellte Schaden bezahlt. Das ist aber äußerst unwahrscheinlich, da die Geschädigte praktisch kein Kostenrisiko hat, wenn sie nicht darauf eingeht. > >Ihr müsst euch auch darüber im Klaren sein, dass es Gegengutachten vor Gericht immer schwerer haben als Erstgutachen. Sofern der Zweitgutachter also keine wirklich substanziellen Fehler im Erstgutachten findet (z.B. einen Vorschaden übersehen hat oder einen wirtschaftlichen Totalschaden nicht erkannt hat), hat er wenig Chancen, sich in einem Prozess durchzusetzen. Ein Prozess ist aber recht wahrscheinlich, wenn die Geschädigte ihr Geld nicht bald sieht. > >Außerdem müsst ihr euch ernsthaft fragen, ob dieses Vorgehen wirtschaftlich wäre. Dazu solltet ihr zuerst einmal eine kleine Rechnung aufmachen: > >- Ihr bezahlt zusätzlich zum Schaden (egal wie hoch er ist) sowieso die Kosten des ersten Gutachtens. Darauf hat die Geschädigte einen Anspruch, da der Schaden (deutlich) über 700 € liegt. > >- Spätestens wenn ihr eure Absicht äußert, die Forderung nicht komplett zu bezahlen, wird sich die Geschädigte einen Anwalt nehmen. Den bezahlt ihr. > >- Dieser Anwalt wird vermutlich auch alle Forderungsposten entdecken, die die Geschädigte ohne Anwalt wohl übersehen hätte: Nutzungsausfall, Wertverlust, Aufwandspauschale, ... - kommt auch auf eure Rechnung. > >- An diesem Punkt benötigt auch ihr einen Anwalt. Sich als Laie ein einem so komplexen Gebiet mit einem Profi anzulegen, wäre nämlich einfach Wahnsinn. Die Kosten dafür müsst ihr vorstrecken und bekommt sie selbst im Erfolgsfall nur anteilig zurück. > >- Weiter tragt ihr das Kostenrisiko für euer Zweitgutachen und einen eventuellen Prozess. > > >Die Summe dieser Posten muss größer sein als der Betrag, um den ihr die Forderung der Geschädigten mindern wollt. Viel Erfolg ...
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