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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Gibt es hierzu auch andere Meinungen??? > >Wahrscheinlich schon, aber nicht von mir. > > >>Ich bin nämlich der Meinung, dass einen Links- bzw. Rechtsabbieger die Lichtzeichenanlage überhaupt nicht tangiert!! > >Zunächst halte ich mich an den Wortlaut der StVO. Dort steht im § 37 Abs. 2 Nr. 1 ganz eindeutig: "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"." Das könnte nicht eindeutiger sein. Streiten kann man sich höchstens, was man in Nr. 2 unter "entsprechend" verstehen darf. > > >>Die Haltelinie ist für die, die geradeaus fahren und den Bereich des Fußgängerüberweges befahren, die anderen betrifft es überhaupt nicht! > >Die Haltlinie gehört zur Ampel und die Ampel betrifft (s.o.) alle. > > >>Wo ist das Zeichen (Verkehrszeichen / Lichtzeichen) dass einem das weiterfahren nach rechts bzw. links verbietet??? > >Die Ampel hinter der Kreuzung. Ich kenne zumindest keine Vorschrift (mit Außenwirkung für den Verkehrsteilnehmer), die verbietet, die Ampel erst hinter der Kreuzung aufzustellen. > > >Wenn an dieser Kreuzung das Abbiegen bei rot zulässig werden soll, müssen mindestens Pfeile in den Signalfeldern der Ampel vorhanden sein, besser wären zusätzlich(!) noch nicht signalisierte Abbiegespuren. > >>Haltelinie ohne Ampel, ist wie Zz 1020-20 "Anlieger frei" ohne Zeichen 250 > >Der Vergleich hinkt. Ampel und Haltlinie sind nicht so untrennbar, wie ein VZ und seine ZZ. Das erinnernt mich aber an eine weitere Möglichkeit, das Abbiegen zu erlauben: Sind zwei Haltlinien markiert - eine unmittelbar vor der Fußgängerfurt und eine vor der Kreuzung - darf man auch abbiegen. Die Haltlinie vor der Kreuzung wäre dann dein "herrenloses" 1020-30. Sie ist dann übrigens genauso unzulässig. Korrekt müsste man dann eine Wartelinie markieren. > > >>PS: Wenn vor einem Bahnübergang eine Straße rechts abgeht, darf ich dann bei geschlossener Schranke abbiegen oder muss ich warten bis der Zug durch ist, die Schranken geöffnet sind und die Lichtzeichenanlage erloschen ist?? Auch hier ist natürlich die Haltelinie vor der Einmündung. > >Und auch hier darf man nicht abbiegen, falls es keine Pfeile in den Signalfeldern gibt. In § 19 StVO heißt es dazu: > >"Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn > >1. sich ein Schienenfahrzeug nähert, >2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, >3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind, >4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder >5. ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges ertönt. > >Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeiles, hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden." > >Dort steht nicht, dass man die Zeichen nur beachten muss, wenn man tatsächlich über den BÜ fahren will.
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