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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Vorweg eine Übersicht per Google-Maps: http://bit.ly/alKvyL > >Google mag es nicht so gerne, wenn man ihre Inhalte "abfotografiert" und irgendwo statisch einstellt. Für Manfred und alle anderen, die sich das genauer ansehen wollen: > >http://maps.google.de/maps?sll=51.151786,10.415039&sspn=20.453081,57.084961&t=k&ie=UTF8&ll=50.694037,7.144525&spn=0.000629,0.001742&z=20 > > >>Vorweg: wir befinden uns auf einer Bundesstraße, 70km/h sind erlaubt. > >Wer den Unterhalt für die Straße bestreitet ist egal. Wichtiger wäre, ob es sich hier um eine Kraftfahrtstraße (VZ 331) handelt. Dann wäre das Rückwärtsfahren tatsächlich verboten. > >Wenn du mit 65 km/h Mühe hast, rechtzeitig vor einem Hindernis anzuhalten, dann darfst du dort nicht so schnell fahren. Was beschildert ist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Hier gilt § 3 Abs. 1 StVO: > >"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. [...] Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. [...]" > >Schilder schränken die dadurch erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur zusätzlich ein. > > >>Hinter der Kurve (die man auf dem Bild gar nicht richtig als Kurve erkennt, jedenfalls war der Wagen nicht sichtbar hinter der Straßenrandbegrünung und der "Kurve" versteckt), steht ein Lieferwaren und will zurück setzen. > >Das ist soweit nicht überraschend. In die Grundstückseinfahrten auf der rechten Seite würde ich grundsätzlich - und erst recht mit einem großen Fahrzeug - nur rückwärts einfahren um später vorwärts herausfahren zu können. Da man so oder so einen dieser Züge rückwärts fahren muss, glaube ich auch nicht, dass es sich hier um eine Kraftfahrstraße handelt. > > >>Ich also schnell geschaltet und nach links gezogen damit ich ihm nicht rein fahre. > >Das war vermutlich der erste Fehler. Weiter schreibst du nämlich: > >>Insgesammt sprechen wir von einer Strecke von vielleicht (gefühlten) 150 Metern in denen sich das ganze abspielte. > >Wenn das auch nur halbwegs zutreffend ist, hättest du nach Faustformel selbst bei einer Reaktionszeit von 5 Sekunden noch mit einer gewöhnlichen Betriebsbremsung aus 70 km/h anhalten können. Eine Gefahrbremsung hätte dir eine weitere Sekunde Bedenkzeit eingebracht. > >Selbst wenn es nur 50 Meter waren, hättest du gerade noch halten können! > >Da eine Kollision also mühelos und ohne jegliche Gefährdung zu vermeiden gewesen wäre, war das Ausweichen ein Fehler. Hättest du dabei ein neben dir fahrendes Fahrzeug angefahren, würdest du hier die volle Schuld tragen. > > >>Dann wollte er wohl Rückwärts in die Einfahrt rein, jedenfalls erstrecke sich sein wagen plötzlich über beide Fahrspuren. > >Für dieses Manöver wäre er grundsätzlich wartepflichtig gegenüber dem übrigen Verkehr, hätte dich also erst durchfahren lassen müssen. > > >>Ihn schien das wenig zu interessieren, er setzte weiter zurück, striff mich fast noch. > >Erst ab diesem Punkt hätte er bei einem Unfall die Alleinschuld getragen. Solange du also noch fährst, musst du mit Hindernissen auf der Fahrbahn sowie dem Fehlverhalten (soweit es denn eines war) anderen Verkehrsteilnehmer rechnen. Nur wenn dir der Fahrer des Transporters rückwärts (das spielt dann eigentlich keine Rolle mehr) in dein stehendes Fahrzeug fährt, ist er definitiv alleine schuld. > > >>Wer hat sich falsch verhalten? > >Beide. Du warst zu schnell oder abgelenkt (oder eine Kombination aus beidem), der Transporter hätte sein Manöver vermutlich besser absichern müssen. > > >>Rückwärtsfahren auf Bundesstraßen ist doch eine Straftat oder nicht? > >Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. > > >>7 Punkte wenn ich mich recht erinnere. > >Es sind nur 6. Auf deinem Grabstein steht dann "Der Unfallgegner bekam 6 Punkte". Du verstehst das Problem? > >Egal ob sich der Fahrer des Transporters falsch verhalten hat (ich sehe hier im Moment nur kleinere Verfehl<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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