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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Man ist doch vertraglich gebunden? Dann kann der FL bei Nichtzahlung klare Forderungen stellen ;) > >Mal überlegen: Wie kommt der FL an sein Geld? Wenn der Schüler gar keines hat? > >- Zuerst einmal muss er eine Mahnung schicken. Die Mahnung verschickt er per Einschreiben mit Rückschein. Das alles ist erforderlich um die Forderung später einklagen zu können, kostet aber Zeit (für die die Sekretärin bezahlt wird oder in der der FL sonst Geld verdienen könnte) und auch ganz unmittelbar Geld. > >- So ein Schreiben klingt aber zwangsläufig recht scharf (Fristsetzung, Zahlungsverzug, Ankündigung rechtlicher Schritte, ... und das schickt man einem (Noch-)Kunden, der vielleicht nur ein bischen vergesslich ist, nicht ohne Not - also erstmal eine freundliche "Zahlungserinnerung". Kostet wieder Zeit und Geld. Jeder Tag der Wartefrist zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung ist ein Tag, an dem der FL sein Geld noch nicht in der Tasche hat. > >- Jetzt kann man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das kostet wieder Zeit und Geld. > >- Mal angenommen, der Schuldner bestreitet die Forderung nicht (das verursacht zunächst einmal keine Kosten für ihn!), dann hat der FL ein paar Wochen später den ersehnten Titel in der Hand, aus dem er jetzt vollstrecken (lassen) kann. Dafür muss er schon wieder in Vorleistung gehen. > >- Wenn jetzt beim Schuldner nichts zu holen ist, bleibt der FL auf allen bisherigen Kosten und der Hauptforderung sitzen. Die Kosten für Verfahren und Vollstreckung übersteigen gerne die eigentliche Forderung. > >- Wenn der Schuldner irgendwann in den nächsten 30 Jahren zu Geld kommt, kann der FL sich wieder an der Vollstreckung versuchen. Für jeden Versuch darf er aber wieder in Vorleistung gehen. > >- Erst wenn er irgendwann einmal erfolgreich vollstreckt hat - falls das je passiert - bekommt er sein Geld. Auslagen und Verzugszinsen gibt es auch. Nerven werden nicht ersetzt. > >Das machst du nicht freiwillig, wenn es auch anders geht. > > >>Wir bezahlen doch die Leistung des FL. Natürlich geht der ein Risiko ein, aber ebenso jeder andere auch. Das ist mit einem Autokauf nicht vergleichbar, da es um feste Ware und keine Dienstleistung geht. > >Sag ich doch :) > >Der FL hat diese Möglichkeit NICHT - also muss er etwas anderes machen.
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