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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Deutschland ist ein freies Land. Man darf Alkohol konsumieren, so viel man will, so oft man will, aber nur, solange man niemanden gefährdet. > >Allerdings ist es verboten, was eigentlich jeder wissen sollte, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen. Kraftfahrer über 21, die die Probezeit hinter sich gelassen haben, dürfen mit maximal 0,2 Promille im Blut am Steuer sitzen, wobei diese Regelung nicht zu hundert Prozent feststeht und auch davon abhängig ist, ob man mit Alkohol im Blut einen Unfall baut und wie schwerwiegend die Unfallfolgen sind. Es kann also passieren, dass man, selbst wenn man nur 0,1 im Blut hat, mit schwerwiegenden Folgen rechnen muss. > >Kraftfahrer unter 21 dürfen, egal ob in der Probezeit oder bei bereits überstandener Probezeit, gar keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie noch fahren müssen. Für sie gilt genauso wie für Fahranfänger innerhalb der Probezeit die 0,0-Promille-Grenze. Bei Überschreitung dieser kann man sich schon auf einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg, einer Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF freuen, sowie der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. > >Zusammenfassend: > >Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen: > > * von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld > * mindestens zwei Punkte in Flensburg > * Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar > * Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre > >Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit: > > * Fahrverbot ab 0,5 Promille > * Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille) > > >Fällt man mehrfach mit Alkohol im Blut im Straßenverkehr auf, so kann man auch davon ausgehen, dass man früher oder später zur MPU muss, die mindestens 500 Euro kostet und eine Durchfallquote von mindestens 70% besitzt. Wenn man die MPU dann nicht schafft, kann man den Lappen meist ganz vergessen. >Da kann man nur sagen: Entweder Bier oder Führerschein. Beides geht nicht. Und außerdem: Wenn man öfter unter Alkoholeinfluss (oder auch unter Drogeneinfluss) fährt, dann wird man so einen nach dem Verlust seines Führerscheins sicher nicht wieder hinter's Steuer lassen. Denn so einer ist nicht nur eine Gefährdung für sich selbst, sondern auch für andere und zwar massiv. > >Hoffe, das hat Klärung verschafft. > >Grüße
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