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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ist es denn vorboten, abends aufm öffentlichem Gelände, z.b. Parkplatz von Netto usw. mit dem Auto im Schnee zu driften?? > >Nicht direkt. > >Zunächst einmal kann es Ärger vom Eigentümer des Parkplatzes geben, falls der das nicht will. An vielen Parkplätzen steht ein Schild, dass die Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist. Folgen gehen von böser Zeigefinger über Hausverbot bis Unterlassungserklärung. > >Wenn etwas passiert, besteht kein Kaskoschutz falls man nicht eine Police hat, die auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. > > >>was passiert, wenn mich die polizei erwischt, falls es verboten ist??? > >Das kommt auf die Kreativität der Beamten an. Ich würde auf BKat 118 tippen "Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt", kostet 20 € und kann nur innerorts geahndet werden.
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