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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Nochmals: Bitte in H so nicht verfahren. Ist ein langer, teurer, schwieriger Weg. In anderen Regionen aber vermutlich richtig. > >Es ist nirgends richtig und führt - außer mit viel Glück - immer irgendwie zu Kosten und Zeitaufwand. Ist erst einmal eine FE erteilt, gilt der von sonhol* erwähnte § 2 FeV, insbesondere Abs. 1: > >"Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge [...] obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen." > >Natürlich kann die FEB Zweifel haben und dann z.B. Untersuchungen anordnen. Wenn sie das will, muss sie aber selbst die Initiative ergreifen und nicht etwa der Inhaber der FE.
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