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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich kann dich beruhigen. > >Ich nicht. > > >>Nur wenn man mehr als 6 Sets, d.h. insgesamt 12 TFL an der Front angebaut hat, ist es in der STVO nicht zugelassen, dies hast du denke ich mal nicht vor :) > >Ich sehe schon, dass du dem Anbieter auch auf den Leim gehen würdest. Der schreibt seitenweise irgendwelches Zeug, wie toll doch die Dinger sind, und die für die meisten Interessenten wichtigste Information - wer hat denn ein reines Show-Fahrzeug daheim stehen? - steht irgendwo auf Seite 140 und ist auch noch falsch dargestellt. > >Vorschriften über die technische Beschaffenheit von Beleuchtungseinrichtungen findet man nicht in der StVO. Die Information, dass ich sogar 6 von diesen Sets verbauen darf, lenkt nur davon ab, dass ich nicht einmal eines verbauen darf. Beliebig fortzusetzen ... > > >>Wegen TÜV bz. Eintragung kann ich nur eins sagen: >> >>Man muss gucken, ob diese auch als TFL geeignet sind, d.h. ob sie eine E-Nummer haben und das sie mit einem "RL"(Running Light) oder auch mit einem "DL" (Daylight) gekennzeichnet sind. > >Wenn die Leuchten eine e-Nummer hätten, würde das an gut sichtbarer Stelle im Angebot stehen. Dann verkauft sich der Artikel nämlich um ein Vielfaches besser. > > >>Falls die Polizei was sagen sollte, was aber bei ordnungsgemäßen TFL´s und Einbau und Prüfzeichen bzw. die o.g. dinge beachtet wurde, gibs entweder ne Verwarnung oder 5€ strafe, und dann musst du zum TÜV und eintragen lassen, wenn es keine E-Nummer und beschriftung besitzt > >Magst du mir bitte den Tatbestand zu den 5 € verraten? Falls du an 349130 gedacht hast: Hier ist nicht gegen eine "allgemeine Vorschrift" verstoßen worden, sondern eine unzulässige Einrichtung verwendet worden. Also ist es der nächste Tatbestand (349136), das sind schonmal 20 €. Außerdem dürfte hier wohl wegen Vorsatz verdoppelt werden und dann gibt es auch einen Punkt. > >Außerdem wird die Weiterfahrt mindestens untersagt bis die Leuchten deaktiviert sind - das kann je nach Anschluss also auch dauern. Gibt man den Verstoß nicht vor Ort zu, ist es auch möglich, dass das Fahrzeug sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt wird. > >Und diesen Ärger wegen einem Zubehörteil für 11 €? > > >>Also, d.h. du KÖNNTEST eine TÜV Eintragung bekommen, es kann aber auch sein, dass du keine bekommst. > >Wenn die Dinger grundsätzlich zulassungsfähig wären, hätte sich der Hersteller um ein e-Zeichen bzw. eine ABE bemüht. Das ist nämlich gar nicht mal so teuer und lohnt sich über die erzielbaren Verkaufspreise schnell. Warum hat der Hersteller das wohl nicht gemacht?
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