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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Für deine Fahreignung bist du grundsätzlich selbst zuständig, d.h. nachdem dir eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, werden ohne konkreten Anlass keine weiteren Untersuchungen deiner Fahreignung durchgeführt. Die Fahrerlaubnisbehörde weiß nichts von deinem Unfall und deiner gesundheitlichen Situation, folglich unternimmt sie gar nichts. > >Du bist auch nicht verpflichtet, deinen Unfall der FEB zu melden. Allerdings trägst du die Verantwortung für deine Fahreignung und musst dich damit selbstkritisch - ggf. mit Hilfe eines Arztes - auseinandersetzen. Triffst du hier die falsche Entscheidung und kommt es dadurch zu einer Gefährdung oder gar Schädigung anderer, begehst du u.U. eine Straftat (Gefährdung des Straßenverkehrs), daher ist große Sorgfalt angebracht. > >Nebenbei: Das hat eigentlich gar nichts mit deiner speziellen Situation zu tun, sondern gilt für jeden Fahrer. Wenn der Fahrer "infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen", dann muss er es eben lassen. Gilt also auch für gebrochene Arme, Kreislaufbeschwerden, Einnahme von Medikamenten, Fehlsichtigkeit, Müdigkeit, ... > > >Anders sieht es bei Umbauten an Fahrzeugen aus. Viele Veränderungen, die für dich in Frage kommen, erfordern eine Abnahme beim TÜV. Das ist der Betriebserlaubnis des jeweiligen Bauteils zu entnehmen.
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