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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Ist das erlaubt? Ich denke es handelt sich hierbei nicht um eine öffentliche Straße oder? >>~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ >> >>Es ist öffentlicher Verkehrsraum - und somit ist das Befahren mit Fahrzeugen (ohne entspr. FE) nicht erlaubt. >>Nicht einmal auf eigenem Grundstück dürftest du üben, wenn das Gelände nicht gegen das Befahren/Betreten durch andere abgesperrt ist. >> >>Ich bemühte mich zum Üben für Klasse A um die Erlaubnis für einen LIDL-Parkplatz und bekam auch die Erlaubnis vom Filialleiter - vergewisserte mich aber noch bei der örtlichen Polizeiwache. >>Die erklärten mir: "Da Sie mit einem Motorrad (trotz Schranke an der Zufahrt!) auf das Gelände gelangen können, ist (und bleibt) es öffentlicher Verkehrsraum, was -wenn Sie Ihren Plan umsetzen würden- ein Strafverfahren wegen FoF zur Folge hätte." >>Damit sollte alles geklärt sein. :o( >>Ich entschied mich also für einen offiziellen Verkehrsübungsplatz. :o) >> > >Ok ein FoF will ich natürlich nicht riskieren! Dann beschränken wir das auf eine Einweisung und das mitfahren auf dem Sozius.
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