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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ist das erlaubt? Ich denke es handelt sich hierbei nicht um eine öffentliche Straße oder? >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ > >Es ist öffentlicher Verkehrsraum - und somit ist das Befahren mit Fahrzeugen (ohne entspr. FE) nicht erlaubt. >Nicht einmal auf eigenem Grundstück dürftest du üben, wenn das Gelände nicht gegen das Befahren/Betreten durch andere abgesperrt ist. > >Ich bemühte mich zum Üben für Klasse A um die Erlaubnis für einen LIDL-Parkplatz und bekam auch die Erlaubnis vom Filialleiter - vergewisserte mich aber noch bei der örtlichen Polizeiwache. >Die erklärten mir: "Da Sie mit einem Motorrad (trotz Schranke an der Zufahrt!) auf das Gelände gelangen können, ist (und bleibt) es öffentlicher Verkehrsraum, was -wenn Sie Ihren Plan umsetzen würden- ein Strafverfahren wegen FoF zur Folge hätte." >Damit sollte alles geklärt sein. :o( >Ich entschied mich also für einen offiziellen Verkehrsübungsplatz. :o) >
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