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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Um zu verstehen, wie die Beschilderung gemeint sein könnte (was prinzipiell ja nicht relevant ist), wäre es interessant zu wissen, wie das andere Ende des Halt- bzw. Parkverbots beschildert ist. > > >Die Bedeutung ist jedenfalls klar, § 39 Abs. 3 StVO, vor allem der letzte Satz: > >"Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht." > >Während das Parkverbot also für alle gilt, gilt das Haltverbot für alle außer PKW. > > >Wenn du streitlustig bist und 23,50 € übrig hast, kannst du das Verwarngeld ja nicht bezahlen, auf den Bußgeldbescheid warten und dann fristgerecht Einspruch einlegen - alternativ kannst du es auch mit einem klärenden Gespräch versuchen. Sollte das kein zufriedenstellendes Ergebnis bringen, darf man die Sache noch mit einem Richter besprechen - kostet 47 € + Auslagen für die Zeugen, dafür fallen die 23,50 € für den Bußgeldbescheid weg. > >Ob du das Theater wegen 15 € (wohl eher aus Prinzip) machst, musst du wissen.
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