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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich hab seit kurzem gehört, dass man ab dem 01.01.2011 keinen Mofa-Führerschein mehr machen muss. Stimmt das? > >An der Aussage ist mehr falsch als richtig. Das Datum stimmt nicht (wenn überhaupt ist es der 18.1.2013, der 18.1.2011 ist in dieser Hinsicht auch ein wichtiges Datum, tut hier aber nichts zur Sache) und statt "muss" sollte es eher "kann" heißen. > >Demnächst werden die EU-Fahrerlaubnisklassen wieder einmal überarbeitet. Der Ersatz für Klasse M (heißt dann AM), die man bisher erst mit 16 machen konnte, darf jetzt schon ab 15 erteilt werden. Ob Deutschland da mitmacht oder nicht, ist noch nicht entschieden, letzte Äußerung von Ramsauer dazu war sinngemäß: "Muss man sich genau überlegen". Hintergrund ist, dass in Österreich die Unfallzahlen durch genau diese Änderung stark angestiegen sind. > >Sollte D jedenfalls das Mindestalter für AM auf 15 Jahre festsetzen, wäre das natürlich der Tod für die Mofa-Prüfbescheinigung. > > >>Und ich kenn ein paar, die haben den Mofa-Führerschein schon aber fahren mit dem Motorroller nicht 25km/h sondern viel viel schneller. Darf man das? > >Natürlich nicht. Das ist mindestens Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat, Geldstrafe oder Sozialstunden + 6 Punkte, im Wiederholungsfall Sperrfrist, Einzug des Fahrzeugs, ggf. MPU vor Erteilung einer "richtigen" Klasse), außerdem erlischt durch solche Maßnahmen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Abhängig davon, welche Eigenschaften das Fahrzeug genau hat, können auch weitere Tatbestände, z.B. ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, in Frage kommen. > >Damit kann man sich jedenfalls mehr Ärger einhandeln, als einen die paar zusätzlichen km/h cooler machen. > > >>Ab welchem Alter darf man welches motorisierte Fahrzeug fahren? > >Die Klasseneinteilung findest du hier: > >http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html > >... und das jeweilige Mindestalter hier: > >http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__10.html > >Außerdem kannst du ab 15 Mofas (max. 25 km/h, einsitzig) mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren. > >Über die anstehenden Änderungen brauchst du dir jetzt keine Gedanken machen. Erstens ist noch recht wenig beschlossen, entsprechend viel wird spekuliert. Zweitens haben sich die meisten Änderungen für dich sowieso erledigt (2013 wirst du 18?), bis sie in Kraft sind.
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