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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Den Vertrauensgrundsatz in einem Satz zusammen mit einem Kind zu verwenden ist schon ne heisse Sache, wenn wir uns noch mal ins Gedächtnis rufen wann der Vertrauensgrundsatz nicht gilt. > >Ansonsten reden wir hier nicht über eine Kreuzung die übersichtlich und mit Ampeln geregelt ist, sondern über eine unübersichtliche Rechts-vor-Links-Kreuzung. Und wenn ich im Heranfahren an diese Kreuzung bereits erkenne, dass ich nach links nichts sehen kann, dann weis ich auch, dass ich von dem von links kommenden Fahrer schlecht gesehen werde. In diesem Fall muss ich defensiv fahren, der Vertrauensgrundsatz findet keine Anwendung und ich schaue auch nach links ob dort ein Auto kommt und mich offensichtlich nicht sieht. Sobald ich Blickkontakt mit dem Fahrer habe und dieser deutlich verlangsamt, kann ich dann weiter fahren. > >Meine Meinung. Und ich hab noch nie Probleme in einer Prüfung deswegen bekommen. Eher wenn es nicht so gemacht wurde.
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