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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>vielleicht Fahren ohne Fahrerlaubnis? > >So ist es. > >>Erst ist ja nicht gefahren... Er saß auf dem Beifahrersitz. > >Das ist gerade der Punkt. Von vorne: Dem Freund werden zwei Dinge vorgeworfen: > >- Er ist betrunken gefahren. Dafür wird er je nach Grad der Alkoholisierung bestraft. Deinen Sohn (oder dich) trifft das aber nicht. Es ist nicht strafbar, mit einem betrunkenen Fahrer unterwegs zu sein, weder für die Beifahrer, noch für den Halter. > >- Er ist ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gefahren. Das ist aber nicht nur für den Fahrer sondern auch für den Halter eine Straftat, falls der Halter die Fahrt "anordnet oder zulässt" (§ 21 StVG). > >Bist du selbst der Halter, geht die Sache also recht harmlos ab. Natürlich wird die Polizei ermitteln, ob du die Fahrt angeordnet oder zugelassen hast (das muss sie tun), in dieser Konstellation ist aber absolut glaubwürdig, dass du von nichts wusstest. Ist dein Sohn dagegen der Halter, wird es eng. Angeordnet hat er die Fahrt vielleicht nicht unbedingt, zugelassen hat er sie aber auf jeden Fall. > >Natürlich kommt (wie bei allen Straftaten) außerdem Anstiftung und Beihilfe grundsätzlich in Frage. Sollte das vorgeworfen werden, ist das wieder ein Fall für den Anwalt. > > >Der Sachverhalt ist insgesamt schon recht komplex. Es gibt eine Reihe von möglichen Tatvorwürfen und mit einer unbedachten Aussage kann man sich eine Menge Ärger einhandeln. Daher kann ich nur noch einmal dazu raten, bei der Polizei keine weiteren Angaben zu machen und sobald sich die Staatsanwaltschaft meldet die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (also nicht dem Scheidungsanwalt aus dem Kegelclub sondern einem Spezialisten) zu übergeben.
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