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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich habe mich warhscheinlich etwas kompliziert ausgedrückt... - falls etwas unklar ist, versuche ich das zu präzisieren. > >Die Frage ist klar und wird in einigen Variationen häufiger gestellt. > >Die Antwort ist einfach - und dann auch wieder nicht. > > >>gilt in einer Baustelle generell 30 innerorts? > >Nein, auf keinen Fall generell. Die einzige generelle Regel hierzu ist § 3 Abs. 1 StVO: > >"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...]" > >Daraus kann im Einzelfall auch folgen, dass selbst die angeordneten 30 km/h noch zu viel sind. > > >>Beim weiteren Strassenverlauf wird die Straße von zwei Querstraßen gekreuzt. >>Wenn man nun z.B. von der Querstr. auf die Hauptstr. fährt steht kein erneutes 30er Schild. >> >>Bedeutet das, dass man dort wieder 50 fahren darf oder ist eben wie gefragt, generell 30 in Baustellen? > >Zweimal nein. VZ 274 (zul. Höchstgeschwindigkeit) ist ein sog. Streckenverbot, d.h. es gilt für die gesamte Strecke (= Straße) bis es explizit aufgehoben wird (z.B. durch VZ 278, 282 oder auch 311) oder du die Strecke verlässt. > >Damit das Schild für dich aber wirksam ist, musst du davon Kenntnis haben. Wenn ein Ortsunkundiger also an einer der späteren Kreuzungen einbiegt darf er 50 km/h fahren - falls nicht § 3 Abs. 1 greift (s.o.). > >Es kann schon Gründe geben, so zu beschildern (z.B. eine sehr unübersichtliche Baustelle nicht auch noch mit Schildern zu pflastern, wenn doch nur Ortskundige hier einbiegen), meist ist es aber eine Kombination von Ahnungslosigkeit, fehlender Sorgfalt und Ignoranz.
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