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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Bist du sicher das mir wieder ein FV droht??? > >Das ergibt sich aus § 4 Abs. 2 BKatV: > >"Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht." > >Daraus ergibt sich auch, was ich oben schon geschrieben habe: Das FV kann in deinem Fall auch länger als einen Monat dauern. > > >>ja ich bin auch nach meinem FV piniebel nach schilder gefahren aber es halt passiert. > >Du merkst, dass diese beiden Dinge nicht zueinander passen? > > >>da ich im Außendienst bin wäre das nicht so gut! > >Das ist ein Grund mehr, warum du dich mit deinem eigenen Fahrverhalten einmal sehr kritisch auseinandersetzen solltest. Es gibt Fahrer, die jährlich ein paar 100 000 km fahren - und das völlig punktefrei. Warum schaffst du das nicht?
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