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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Der Regelsatz laut Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld von 80 € (a.g.O.) bzw. 100 € (i.g.O.), jeweils zzgl. 23,50 € Gebühren und Auslagen, sowie 3 Punkte vor. > >Ein Fahrverbot wird aufgrund der "2x26 km/h" Regel natürlich auch wieder angeordnet. Falls du wissen wolltest, ob in dieser Hinsicht die beiden letzten Verstöße durch das Fahrverbot "verbraucht" sind: Das ist nicht der Fall. > >In deinem Fall mit bereits (mindestens) zwei Voreintragungen und ähnlichen Verstößen (Geschwindigkeit) in einem überschaubaren Zeitraum, wird aber vermutlich vom Regelsatz abgewichen werden. Das Bußgeld kann höher ausfallen (z.B. verdoppelt werden), es könnte auch ein längeres FV (bis zu 3 Monate) angeordnet werden. > >Das FV ist diesmal sofort mit Rechtskraft des entsprechenden Bescheids anzutreten, d.h. anders als beim letzten FV kannst du den Beginn NICHT frei innerhalb von 4 Monaten wählen. Um den Beginn des FV zu steuern, könntest du gegen den Bußgeldbescheid (unbegründet) Einspruch einlegen und diesen dann zum gewünschten Zeitpunkt zurücknehmen. > >Außerdem hast du inzwischen mindeststens 9 Punkte. Du wirst irgendwann nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides darüber eine (kostenpflichtige) Verwarnung erhalten, die dich auch auf die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Aufbauseminar hinweist. > >Bist du eigentlich noch in der Probezeit? Falls ja: Welche Maßnahmen wurden bisher gegen dich ergriffen? > > >Wenn du bei deiner aktuellen Frequenz bleibst, erreichst du die 18 Punkte bevor der erste Verstoß getilgt ist. Du solltest es in Zukunft deutlich ruhiger angehen lassen - mindestens bis das Punktekonto wieder bei 0 ist.
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