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Datum:
Mittwoch, 27. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Dass dieser Papierlappen auch noch bis 3 Monate nach dem 18. gilt, ist mittlerweile ja wohl geklärt. Ich frage mich allerdings, ob dies auch für das Ausland gilt (Dänemark). Weiß jemand da etwas? > >Der Lappen muss im Ausland nicht anerkannt werden. Wenn die Dänen dich trotzdem damit fahren lassen ... > >Ich würde das aber nicht riskieren: Es kann sich im Ausland schwer gestalten, einem Polizist zu erklären, dass man tatsächlich im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Bis dahin könnte die Polizei also von einer Straftat (der entsprechende Tatbestand zum deutschen "Fahren ohne FE") ausgehen, die Weiterfahrt untersagen, abhängig von den Vorschriften vor Ort evtl. sogar das Fahrzeug beschlagnahmen und eine Sicherheitsleistung verlangen - und zwar in bar vor Ort. > >Das lässt sich dann zwar alles irgendwie klären, der Urlaub (oder was auch immer) leidet darunter trotzdem. > > >Du bist in der Pflicht, deine FE nachzuweisen. Ohne geeignetes, gültiges Dokument (mindestens Karten-FS, außerhalb Europas am Besten zusätzlich den internationalen) würde ich im Ausland nicht fahren.
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