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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Dann das mit dem einparken. Wenn es ihm nicht gereicht hat MUSS er dir einen 2. versuch geben , da man jede übung bei der prüfung wiederholen darf (bei abbruch , oder ungenügender erfüllung) > >Nein, es muss keine Wiederholung geben. In diesem Fall darf aber die fehlgeschlagene GFA nicht beanstandet werden - daher meine Nachfrage, ob die GFA auch im Protokoll steht. > > >>und das du weiterfahren musstest geht eigentlich gar nicht... wenn es ungenügend war , du also nicht bestanden hast , ist die prüfungsfahrt sofort zu beenden . > >Ich kann keinen Fehler der schwerwiegenderen Art (Nr. 5.17.2.1 der Prüfungsrichtlinie) erkennen. Solange sich der Prüfer nicht endgültig entschieden hat - und die Prüfungsdauer deutet sehr darauf hin, s.o. - wird die Fahrt fortgesetzt. > >Das kann dem Prüfling eigentlich auch nur recht sein, gibt es ihm doch die Chance, sich vom Prüfer weitere Fehler beanstanden zu lassen, die man dann zur nächsten Prüfung abstellen kann. > > > >>@kk145 >>die fahrt muss nicht immer 45 minuten dauern >>ein freund von mir war nach 20 fertig , ich nach knapp 30 >>gibt auch welche die über ne stunde rann mussten > >Das habe ich nie behauptet. Die reine Prüfungsfahrt muss (bei Klasse B) mindestens 25 Minuten dauern, wenn sie nicht vorher abgebrochen wird - alles andere ist irregulär, passiert aber trotzdem gelegentlich. Die 45 Minuten sind die Gesamtdauer der Prüfung. > >Der Prüfer hat auch ein starkes Interesse, mit den 45 Minuten Gesamtdauer der Prüfung auszukommen. Für mehr wird nicht bezahlt, das wären dann also bezahlte (dann meckert der Chef früher oder später) oder unbezahlte (dann meckert die Frau früher oder später) Überstunden. > >Eine reine Fahrtzeit von einer Stunde (so hat sie das oben beschrieben) ist ganz schön viel. > > >>das problem mit dem netten prüfer kenn ich selber... 1+2. prüfung einen gehabt... 1x durchgefallen wegen angeblich zu wenig geguckt , 2.x wegen angeblicher missachtung der vorfahrt (kam von ner nebenstraße... und der andere war noch so 200 meter weg.. also weit genug^^) >>3x mal.. neuer prüfer.. und schon ohne beanstandung durchgekommen >>sogar mit nem extra lob^^ > >Der böse Prüfer hat dich also durchfallen lassen und der nette Prüfer hat dich bestehen lassen? Merkst du was? > > >>du bist ihm nicht ausgeliefert... > >Doch, bist du weitestgehend. Das Urteil eines Prüfers ist nicht unanfechtbar, aber es ist deutlich mehr als nur eine Meinung. Der Prüfer ist in einer sehr starken Machtposition, daher ist seine Arbeit auch so genau reglementiert. > > >>Im extremfall geh eben den weg übers gericht , um die mehrkosten (wechsel Fs , zusatzstunden und zusatzprüfung erstattet zu bekommen) > >Der Wechsel der Fahrschule und die weitere Ausbildung stehen in keinem Zusammenhang mit der fraglichen Prüfung, jedenfalls nicht so, dass die Prüforganisation das zu verantworten hätte. Sie hat sich mit ihrem FL zerstritten. Die Chance diese Kosten erstattet zu bekommen liegt nahe null. > >Was bleibt übrig? Die Gebühr vom TÜV (84,97 €) und die Vorstellungsgebühr zur PP der Fahrschule. Selbst wenn die Fahrschule wirklich saftige Preise verlangt: Der Streitwert (vielleicht 250 €) steht in keinem Verhältnis zum Prozesskostenrisiko. Alleine das Honorar für einen Anwalt - und ohne geht es hier definitiv nicht - wird höher sein. > >Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge.
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