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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Meine Frage ist nun: >>weiß einer vielleicht,was passiert,wenn die Polizei davon doch Windkriegt ? >>Ist mein Führerschein dann weg & ich krieg ne 6 monatige Sperrfrist ??? > >Das ist von vielen Faktoren abhängig, hauptsächlich: Geht der Geschädigte zur Polizei? Wie hoch ist der entstandene Schaden? Wie verhält sich die Staatsanwaltschaft? > >Wenn der Geschädigte den Unfall nicht meldet, ist die Sache klar. Aber ob du später mal ganz locker den Schaden aus eigener Tasche zahlst, wenn dir irgendein Trottel gegen dein Auto fährt? > >Der entstandende Schaden - nicht jede Beschädigung ist sichtbar! - spielt eine entscheidende Rolle. Unter ca. 20 € liegt gar kein Unfall vor. Auch sonst gilt: Hoher Schaden, hohe Strafe. > >Am Ende ist noch interessant, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt (das kann mit Auflagen verbunden sein) oder ob es zu einem Prozess kommt. > >Am Ende bewegt sich das mögliche Strafmaß zwischen 0 und dem Entzug der FE + Sperrfrist (das sind mehr als 6 Monate) + Sozialstunden. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eben wie russisch Roulette: Erst wenn es zu spät ist, weiß man, wo die Kugeln versteckt sind. > > >Da es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr gehandelt hat, besteht übrigens noch die Möglichkeit, den Unfall innerhalb von 24 Stunden nachträglich zu melden. Das ändert zwar nichts an der Strafbarkeit, dafür fällt die Strafe aber geringer aus. Außerdem hast du natürlich die Möglichkeit, den Geschädigten selbst ausfindig zu machen und die Sache so aus der Welt zu schaffen. > > >Die Alternative wäre gewesen: Den Geschädigten suchen (kann beim Parken in einem Wohngebiet ja nicht so schwer sein) und die Personalien austauschen. Wenn das nicht funktioniert, ruft man die Polizei und lässt den Unfall von denen aufnehmen. Im schlimmsten Fall kostet das ein (folgenloses!) Verwarngeld von 35 € - und das war's! Das steht in keinem Verhältnis zum Ärger, der jetzt möglich wäre. > > >>Mal ganz ehrlich : Was hättet ihr an meiner Stelle gemacht? > >S.o., den Geschädigten suchen, sich entschuldigen, seinen Schaden ersetzen, ggf. über die Versicherung - wozu hat man die schließlich? Danach hätte ich mich in mein Bettchen gelegt und wäre friedlich eingeschlafen. Ich glaube du weißt, was ich meine ...
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