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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wie soll ich mich verhalten? >>Kann ich davon ausgehen, dass keine Fotos gemacht wurden? - ich habe auch keine bekommen und auch keinen Blitz gesehen. > >Die Fahrt muss dem tatsächlichen Fahrer nachgewiesen werden. Du bist als Halter verpflichtet, an der Ermittlung des Fahrers mitzuwirken - andernfalls kommt wahrscheinlich das bereits angedrohte Fahrtenbuch - musst dich aber nach derzeitiger Rechtsprechung nach 14 Tagen nicht mehr erinnern können, wer gefahren ist. Außerdem musst du weder dich noch deine Frau belasten. > >Was DU tun sollst, kann ich dir nicht sagen (RBerG), aber ich kann dir sagen, was ICH tun würde: Ich würde die Bußgeldstelle um ein Foto oder eine genaue Beschreibung des Fahrers bitten, da ich mich nicht erinnern könnte, wer zum fraglichen Zeitpunkt mit meinem Fahrzeug unterwegs war. Dann würde ich abwarten, was die Bußgeldstelle eigentlich gesichert weiß. > >Die Tatsache, dass nur zwei Fahrer in Betracht kommen, würde ich für mich behalten. Auch mein Zeugnisverweigerungsrecht würde ich nicht erwähnen. Beides würde der Behörde nur unnötig viele Hinweise geben, wo der Fahrer zu suchen ist. > > >>Für wie lange kann der Pflicht zur Fahrtenbuchführung auferlegt werden? > >Das liegt im Ermessen der Behörde. 1 Jahr ist durchaus realistisch, es können aber auch 6 Monate oder 2 Jahre werden. Wird das Fahrtenbuch nicht korrekt geführt, ist das für jede Fahrt eine neue Ordnungswidrigkeit. Außerdem ist auch die Anordnung der Fahrtenbuchauflage selbst mit Kosten verbunden. Das Fahrtenbuch muss auf Verlangen vorgelegt werden. Die Auflage kann auch für alle anderen Fahrzeuge des Halters gelten. > >Was ich dir damit sagen will: Die Fahrtenbuchauflage ist mit so viel Aufwand und Kosten(-risiken) verbunden, dass man sie nach Ende der Probezeit und wegen eines Verstoßes ohne Fahrverbot nicht in Kauf nimmt.
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