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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo.Mir wurde mein Führerschein 1999 wegen nötigung und sachbeschädigung.6monate fahrverbot.jetzt war ich bei der führerscheinstelle und hab wiedererteilung beantragt.man sagte mir das ich nach ablauf von 10jahren den führerschein wiedererteilt bekomme und keine mpu machen muss weil meine akte nach 10jahren automatisch gelöscht wird und das alte urteil nicht gegen mich verwendet werden kann.nun sagte mir die mitarbeiterin das ich noch weitere 5 jahre warten muss bis ich den führerschein wiederbekomme.stimmt es das ich ganze 15 jahre warten muss um meinen führerschein wieder zu beantragen????kennt jemand diese fristen und kann mir weiterhelfen??? >lieben gruss
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