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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>1999 Führescheinentzug wegen Alkohol am Steuer. > >Damit beginnt - grundsätzlich, s.u. - eine Frist von 15 Jahren. Danach wird die Eintragung über die Alkoholfahrt getilgt und die FE kann ohne MPU neu erteilt werden. > >>3x MPU letzte 2002, natürlich nicht durchgekommen. > >Warum "natürlich"? Bei guter Vorbereitung ist die MPU machbar. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich mit seinem eigenen Verhalten kritisch zu befassen. Hilfe gibt es z.B. im Verkehrsportal, s.o. > >Was ist mit dem Antrag passiert, den du gestellt hast? Wurde der abgelehnt ("Versagung der FE", damit beginnen die 15 Jahre von vorn) oder hast du ihn selbst zurückgezogen? > >Die negativen Gutachten hast du hoffentlich nicht abgegeben? > >>Wann ist nun dieser Fall verjährt? > >Frühestens 2014. Wenn die FE zwischenzeitlich beantragt und versagt wurde, dauert es länger. > >>Muss ich meine Fahrerlaubnis neu machen? > >Damit meinst du Fahrschule und Prüfung? > >Eine erneute Ausbildung (Theorieunterricht, Sonderfahrten, ...) ist in keinem Fall erforderlich. > >Ob Prüfungen verlangt werden, liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Du bist jetzt seit 11 Jahren ohne FE, da können durchaus Prüfungen verlangt werden. Das könnte auch davon abhängig gemacht werden, welche Klassen du beantragst. Falls du eine LKW-Klasse haben willst (in deinem Fall vermutlich also C1E), könnte dafür dann eine Prüfung verlangt werden, während du PKW- und Zweiradklassen womöglich prüfungsfrei bekommst. Genauere Auskünfte erhältst du bei der FEB deines Wohnsitzes. > >Für eine eventuelle praktische Prüfung brauchst du eine Fahrschule. Vor der Prüfung muss sich der FL davon überzeugen, dass du prüfungsreif bist. Dafür sind einige wenige Fahrstunden erforderlich.
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