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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Dein Führerscheinantrag beim Ordnungsamt (Führerscheinstelle) und Dein Prüfauftrag bei TÜV oder DEKRA gilt ein Jahr. >Bis dahin solltest Du die Theorieprüfung abgelegt und bestanden haben. >Ist ja noch etwas Zeit. Kannst Du noch schaffen. >Danach neuen Antrag stellen oder Antrag auf Verlängerung. >Dein Ausbildungsvertrag mit Deiner Fahrschule gilt auch nur 1 Jahr. >Falls das Jahr vorbei ist, hat Deine Fahrschule keine Verträge mehr mit Dir und braucht nicht mehr mit Dir zu arbeiten oder kassiert wieder eine Grundgebühr. Die Theoriestunden gelten weiter (2 Jahre). >Du brauchst also nur noch die fehlenden Themen teilnehmen und die Theorieprüfung bestehen. Diese gilt dann wiederum 1 Jahr. >Für die Fahrschule - sehr unangenehm, solche Fahrschüler. >Gruß Manfred
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