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Montag, 18. November 2024
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Text der Nachtricht:
>@ Sonhol. >Ich habe eben per PN den FL (Du weißt, wen ich meine) befragt. >Der schrieb mir folgendes: >er muß einen neuen Antrag stellen bei der Führerscheinbehörde. >Mit Abgabe von Paßbild, Sehtest und EH-Schein. >Also, den jetzt schon abgeben !!! >Eine Theorieprüfung und prakt. Prüfung kann der Sachbearbeiter festlegen bei erheblichen Mängeln oder Verstößen nach entsprechenden Vorgaben der vorgesetzten Verkehrsbehörde. >Ist also immer noch nicht ausgeschlossen. >Da wir nicht wissen welches Vergehen während der Probezeit begangen wurde, können wir also auch nichts dazu sagen. >Wenn ich mal meinen Gedanken so freien Lauf lasse: >der Junge hat den Führerschein erst mal zur Probe, >besteht die Probezeit aber nicht und baut Sch...e, >darf jetzt ein Aufbauseminar besuchen und Führerschein behalten, >macht das aber auch nicht...., >nach knapp 2 Jahren fällt ihm ein das Seminar zu besuchen..... >- der braucht auch keinen. Aber Gott sei Dank habe ich nichts zu sagen. >Gruß Manfred
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