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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Die Grundlage über die Erteilung einer Fahrerlaubnis obliegt aber immer noch den Verwaltungsbehörden. > >Nein, dem Gesetzgeber. Die Behörde kann schließlich nicht tun und lassen, was sie will. > >>Es ist schon richtig das nach der 15 Jahresfrist diese Grundlage fehlt,aber wenn die Fahrerlaubnisbehörde dennoch eine MPU aufgrund der Vorgeschichte anordnet dann ist der Gang zum Anwalt unumgänglich. > >Nach 15 Jahren gibt es keine "Vorgeschichte" mehr, jedenfalls nicht aus Sicht der Behörde. Es gibt hier auch kein Ermessen. Der einzige unumgängliche Gang führt daher zum Vorgesetzten. > >>Entscheident ist dann die Einschätzung des Gerichts ob dem Antragsteller eine Zumutbarkeit der Antragstellung gerecht wird. > >Diesen Satz habe ich auch nach zehnmaligem Lesen noch nicht verstanden. > >>Es sind leider immer wieder Gerichtsurteile gegen eine Antragsstellung ohne MPU abgewiesen worden.Der Einzelfall ist immer der welcher geprüft werden muß. > >Kannst du mir bitte ein rechtskräftiges Urteil nennen, in dem eine MPU-Auflage wegen einer Trunkenheitsfahrt nach Ablauf der Tilgungsfrist und trotz sauberer Registerauszüge vor Gericht Bestand hatte?
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