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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Sobald die damalige Fahrt getilgt ist, gibt es für die Anordnung einer MPU keine Grundlage mehr. > >Die Grundlage über die Erteilung einer Fahrerlaubnis obliegt aber immer noch den Verwaltungsbehörden.Es ist schon richtig das nach der 15 Jahresfrist diese Grundlage fehlt,aber wenn die Fahrerlaubnisbehörde dennoch eine MPU aufgrund der Vorgeschichte anordnet dann ist der Gang zum Anwalt unumgänglich.Entscheident ist dann die Einschätzung des Gerichts ob dem Antragsteller eine Zumutbarkeit der Antragstellung gerecht wird. >Es sind leider immer wieder Gerichtsurteile gegen eine Antragsstellung ohne MPU abgewiesen worden.Der Einzelfall ist immer der welcher geprüft werden muß. >Ein Teufelskreis. > >Meine Meinung: >Regelparagraph mit Anordnung einer MPU für alle Alkoholstraftaten nach §315c Absatz 1 Stgb / 323a Stgb sowie §24a Stvg ab 1,6 Promille auch über die 15 Jahre hinaus.Erst Denken und dann Lenken. >In diesem Sinne eine schöne Woche.
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