Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
Fahrschulen in Großstädten
Fahrschulen nach Ort sortiert
Fahrschulen nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule eintragen
Fahrschuleintrag ändern
Preise eintragen/ändern
Werbung für Fahrschulen
Fahrschuleintrag löschen
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
in Großstädten
alpabethisch nach Ort sortiert
nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule kostenlos eintragen
Fahrschuleintrag kostenlos ändern
Preise eintragen oder ändern
Werbung für Fahrschulen
Eintrag einer Fahrschule löschen
Individuell angepaßtes Lernsystem
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Dieses Bild finden Sie in hoher Auflösung in der
Fahrschule.de App
und im
Online-Lernsystem
Führerschein und Fahrschulforum
Nachricht schreiben
Datum:
Montag, 18. November 2024
Alias:
E-Mail:
Ich möchte über Antworten auf diesen Beitrag per E-Mail benachrichtigt werden.
Thema:
Zeichen:
Kein Zeichen
Kein Zeichen
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Zeichen:
Keines
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Text der Nachtricht:
>>> Betrifft dies beide Führerscheine oder nur den Autoführerschein? >> >>Hätte im schlimmmsten Fall zur Folge, dass er dafür nur ein Knöllchen bekommt, nur zu einem Aufbauseminar muss und seine Probezeit nur einmal verlängert wird. ;o) > >Also nur mal zur Info wenn in der Probezeit so ein Verstoß gegen Katalog A (schwerwiegender Verstoß) geschieht dann bekommt er aufjedenfall die Probezeit um zwei Jahre verlängert und da ist es egal mit welchem Fahrzeug ihm das passiert ist.... als kleinen Tipp: Überholen vor oder sogar innerhalb der Kurve ist nach § 5 StVO nicht erlaubt.... also vielleicht einwenig vorrausschauender beim nächsten mal und da ist es bestimmt auch ganz gut so ein ASF Seminar zu besuchen. Dieses Seminar soll einen erzieherischen Zweck zur Folge haben.... und vorallem wenn man dann auch noch zu schnell gefahren ist. Man kann froh sein das niemand zu schaden gekommen ist, ich find es echt schade das bei manchen Fahranfängern wenig verantwortung dahinter steckt.... >Liebe Grüße aus Leipzig
Ich willige ein, dass meine Angaben verarbeitet und gespeichert werden und mir mein Autor Code per E-Mail zugesandt wird.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft auf dieser Seite oder per E-Mail an
forum@fahrschule.de
widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der
Hilfe zum Forum
und in unserer
Datenschutzerklärung
.
Nach dem Absenden wird Ihnen Ihre Nachricht vor der Veröffentlichung nochmals angezeigt.
Lernen Sie mit dem
Online-Lernsystem
ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de 2024
Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.
Fahrschule.de Lite
Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024