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Montag, 18. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Da ich die Grundgebühr schon bezahlt habe wollte ich mal fragen ob es nicht auch möglich wäre,wenn ich jetzt noch wechseln könnte. > >Du musst einen neuen Antrag stellen, der mit neuen Gebühren verbunden ist. Das bleibt dir auf keinen Fall erspart. > >Mit der Fahrschule musst du selbst reden. Verhandelbar ist alles, einen Anspruch hast du nur sehr eingeschränkt: Einige Fahrschulen haben Klauseln für die teilweise Erstattung des Grundbetrags. > >Noch ein Wort der Warnung: A kann nie ein richtiger Ersatz für B sein. Mit dem Motorrad kannst du nicht einmal einen Kasten Wasser transportieren, maximal eine Person mitnehmen (und nicht jeder mag das), auch wenn dir Regen und Kälte nichts ausmachen ist spätestens bei Glatteis, Schnee oder Gewitter Schluss mit fahren, ... > >Wenn man darauf angewiesen ist, mobil zu sein, führt in einigen Situationen kein Weg an B vorbei.
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