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Montag, 18. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>ich hatte auch nichts dabei und es wurden auch keine Test und dergleichen gemacht, sie mussten mich wieder gehn lassen da Konsum alleine ja nicht strafbar ist. > >Dumme Frage: Du hattest nichts dabei und es wurden keine Tests durchgeführt. Woher soll die Polizei von deinem Drogenkonsum wissen? Oder hast du freiwillig Angaben gemacht? Falls ja: Was hast du damals erzählt? > >>Nur befürchte ich halt, dass die das evtl. der Führerscheinstelle gemeldet haben könnten. > >Das ist - abhängig von den Fragen oben - durchaus möglich. > >>Was meint ihr könnten die mir für ein Delikt das über 2 Jahre zurückliegt noch Steine in den Weg legen und meinen Führerscheinantrag nicht genehmigen oder sogar ne MPU anfordern? > >2 Jahre sind nichts, wenn es um Alkohol/Drogen geht. Eine MPU ist aber trotzdem unwahrscheinlich. Falls die FEB überhaupt Zweifel an deiner Eignung hat, wäre der erste Schritt ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Konsumform. Kern der Untersuchung ist ein forensischer Urintest. Ist der sauber, steht der Erteilung nichts im Weg. > >Einmaliger Probierkonsum von weichen Drogen steht der Fahreignung grundsätzlich nicht im Weg. Wenn deine Angaben damals und deine Werte heute zu diesem Schema passen, droht kein großer Ärger.
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