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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Okay, aber mit Führerschein wegnehmen wird nicht oder? > >Da wird sie sich gedulden müssen. Dass ihr der Führerschein nicht vor Ort weggenommen wurde, ist jedenfalls ein gutes Zeichen. Auch im weiteren Verfahren ist ein Entzug der FE eher unwahrscheinlich. > >>Sie heult die ganze Zeit rum, dass sie an ihrem 18ten unbediengtm it ihrer Freundin weg wollte, tatm ir bisschen leid. > >Da sehe ich aktuell kein Problem ... > >>Sie hat diese Versicherung beim ROller halt vergessen, dumm dumm aber naja. > >... während ich hier ganz anderer Meinung bin. Natürlich ist der Verstoß gegen das PflVersG ein reiner Normverstoß. Auf gut deutsch: Sie hat gegen den Wortlaut des Gesetzes verstoßen ohne seinem Zweck zu schaden - "es ist nichts passiert". > >Trotzdem ist die "Fallhöhe" ganz erheblich. Wenn sie einen Unfall verursacht, kann der Unfallgegner schauen, wie er seinen Schaden ersetzt bekommt. Für Personenschäden tritt noch die Verkehrsopferhilfe ein, Sachschäden werden dort nicht übernommen. Was sie zahlen kann, zahlt sie aus ihrem eigenen (auch zukünftigen) Vermögen, der Rest bleibt beim Geschädigten hängen. > >Das ist kein Bagatelldelikt. Erst recht nicht im Juli, also nach über 4 Monaten.
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