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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Nein, die Führerscheinstelle wird informiert und zieht den Prüfauftrag sofort zurück. Die Ausbildung könntest du zwar fortsetzen, aber das nützt dir nichts, wenn du am Ende keine Prüfung machen darfst. >> >>hmm, aber wieso dass denn? > >Während ein Strafverfahren gegen dich läuft, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Die Behörde wartet dann zunächst das Ergebnis des Verfahrens ab. Falls sich dabei keine Hindernisse für die Erteilung von Klasse A ergeben - dazu komme ich gleich - kannst du danach deine Prüfung ablegen. Je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts dauert das aber Monate. Bis dahin wartest du. > >Je nach Ausgang des Verfahrens (d.h. der verhängten Strafe) können sich noch weitere Hindernisse ergeben: > >- Wird ein Fahrverbot verhängt (unwahrscheinlich im Strafbefehl, durchaus möglich in einer Hauptverhandlung), darf während dieser Zeit nicht einmal praktisch ausgebildet werden. > >- Wird eine bereits bestehende FE entzogen, zieht das eine Sperrfrist von 6 Monaten nach sich. In dieser Zeit darf keine neue FE - egal welcher Klasse - erteilt werden. In 6 Monaten ist übrigens Winter ... > >- Wird außerdem noch eine isolierte (also zusätzliche) Sperrfrist angeordnet, kann sich dieser Zeitraum noch verlängern. Ok, danach ist wenigstens wieder geeignetes Wetter ... > >- Werden im Verfahren irgendwelche Umstände bekannt, die deine Eignung zur Teilnahme am motorisierten Verkehr grundsätzlich in Frage stellen (Stichwort: rechtsfeindliche Gesinnung), könnte die FEB noch eine MPU fordern. > >Alles viel mit "kann" und "könnte", aber schon der einzig sichere Punkt (keine Prüfung bis zum Abschluss des Verfahrens) sollte dir für die Einsicht genügen, dass man diesen Unsinn besser bleiben lassen sollte. > > >>Fange beim A-schein ja quasi von ganz vorne an, wenn du/ihr verstehst was ich meine. > >Nein, tust du nicht. Der Mensch, der drauf/drin sitzt, ist doch der gleiche, oder?
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