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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Nun meine Frage ich bin in der Probezeit und habe nun eine Anzeige mit fahrlässiger Körperverletzung am Hals obwohl der Mopedfahrer keine Anzeige erstattet hat und sich bis heute auch noch nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat. >> >>Dazu ist die Polizei verpflichtet. Alle KV-Delikte sind sog. Offizialdelikte, d.h. die Polizei muss tätig werden (ermitteln, Anzeige fertigen, Ergebnisse der Staatsanwaltschaft weitergeben). >> >>Was die Staatsanwaltschaft damit dann macht, ist eine andere Frage. In Frage käme hier entweder eine Einstellung (mit/ohne Auflagen), ein Strafbefehl, ggf. auch eine Hauptverhandlung. Besonders wenn die Verletzungen nur leicht waren und das Unfallopfer kein Interesse an der Strafverfolgung hat, ist eine Einstellung recht wahrscheinlich. Das hat dann keine Folgen für die Probezeit. >> >>Danach ist allerdings eine Ahndung des Verkehrsverstoßes, der zum Unfall geführt hat, möglich. Das ist unabhängig von eventuellem Fehlverhalten des Mopedfahrers. Hier erwarten dich bei einem Unfall beim Rückwärtsfahren 100 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und 2 Punkte. Das ist ein A-Verstoß, d.h. die Probezeit wird verlängert und ein ASF wird angeordnet. Deinen Führerschein darfst du behalten, wenn du das Seminar fristgerecht absolvierst. >> >>Sollte ein Strafbefehl erlassen werden, solltest du den Inhalt sehr genau prüfen und mit einem Anwalt besprechen, falls du mit der Strafe nicht einverstanden bist. Akzeptierst du einen Strafbefehl wegen fahrlässiger KV treten auch die oben beschriebenen Probezeitfolgen ein, aber ohne Bußgeld (das läuft über den Strafbefehl) und mit 5 statt 2 Punkten. >> >>Solltest du eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten, wäre ein Anwalt ratsam. >> >>Im Moment kannst du nicht viel tun. Zu einer Aussage bei der Polizei oder in einem Anhörungsbogen bist du nicht verpflichtet, es würde auch recht wenig bringen. Die Gefahr ist groß, dass du die Lage durch unbedachte Aussagen eher noch verschlimmerst. Ein Anwalt wäre im Moment kaum wirtschaftlich, jedenfalls nicht ohne Rechtschutzversicherung. Also abwarten was kommt ... >> >> >>Soweit zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenrechtlichen Seite. Jetzt kommt noch die Versicherung: >> >>>Ich tastette mich langsam vor cc 30cm da auch gegenverkehr kommen konnte.Ich bin der Meinung meiner Sorgfalltspflicht nachgekommen zu sein. >> >>Nein, bist du nicht. Dazu § 9 Abs. 5 der StVO: >> >>"Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen." >> >>Ein anderer Verkehrsteilnehmer ist gefährdet (sogar geschädigt) worden - also war Gefährdung offensichtlich nicht ausgeschlossen. War die Sicht wirklich so schlecht (ein Moped kann man übrigens auch hören), hättest du dich einweisen lassen müssen. >> >>>Stutzig wurde ich erst als sie weder Führerschein vom Unfallopfer sehen wollten noch registriert haben das er ohne Helm führ. >> >>>Tage später unterhielt ich mich mit Leuten die den UNfall beobachteten und sagten mir der Moped fahrer fürhr viel zu schnell und schaute nach hinten und unterhielt sich wärend des Fahrens mit seinem Kumpel und achtete nicht auf den Verkehr. >> >>Dafür interessiert sich deine Versicherung. Der Polizei ist relativ egal, wer Schuld ist. Sie nehmen den Unfall auf, dokumentieren, was ihnen auffällt und sorgen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. >> >>Mit deiner Probezeit hat das aber alles nichts zu tun. > > > > >ok vielen DAnk das habe ich befürchtet >ich hätt mal lieber keine Polizei holen solle
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