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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein besonders schwerwiegender Fehler nur vor, wenn er den Wertvorstellungen der Rechtsordnung so sehr widerspricht, dass es unerträglich ist, wenn der Verwaltungsakt die durch ihn hervorgerufenen Rechtsfolgen hätte. >>Offensichtlich ist der Fehler, wenn er sich dem verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Beobachter geradezu aufdrängt. >>Die Fehlerhaftigkeit muss dem Verwaltungsakt "auf die Stirn geschrieben sein". > >... Textbaustein. > >>Davon kann keine Rede sein. >>Dies wäre z.B. der Fall, wenn z.B. einem Baby ein Führerschein erteilt würde. > >Wo ist der Unterschied? Wir reden hier ja nicht von der Eignung oder der Befähigung - also irgendwelchen relativ komplexen Begriffen - sondern vom Mindestalter. Das ist ein einfach zu überprüfendes, exaktes Kriterium, was den Fehler um so schwerwiegender macht. > > >>Zudem: >>Mit Duldung des Innenministeriums Baden-Württemberg gibt z.B. das Landratsamt Reutlingen schon Klasse B Führerscheine vor dem 18. Geburtstag heraus, wenn dieser auf ein Wochenende fällt: >>http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/showConcern.do?anliegenId=1284 > >Ein schönes Beispiel, aber ein ganz anderer Sachverhalt. > >Hier wird eine Ausnahme erteilt. Ob das überhaupt möglich ist, ist eine kompliziertere Frage, jedenfalls ist diesem Verwaltungsakt nicht "die Fehlerhaftigkeit auf die Stirn geschrieben". Damit ist er zunächst bestandskräftig, bis er zurückgenommen, widerrufen oder was auch immer wird. > >Der Sachverhalt ist ein wesentlich anderer, als wenn die FEB die Karte einfach so kommentarlos aushändigt.
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