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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Ist die Verjährungsfrist noch 3 Monate und 14 Tage Postlaufzeit oder ist das nicht mehr aktuell? >> >> >>Doch das stimmt noch, aber 12 Wochen sind nicht immer 3 Monate, meist etwas mehr. > >Ja das ist verjährt wenn die dich nicht nach 3 monaten erfasst haben hast du glcük gehabt > >------------ >Wenn man beruflich auf sein führerschein angewiesen ist können die ein nicht so schnell den lappen weg nehmen aber die haben dann andere mittel ;-) >Ich kenn das von ein freund der ist bei mir in der firma bin übrigens auch auf den lappen angewiesen beruflich bin baugeräteführer bei thyssen das was die höchstwahrscheinlich machen werden ist dir den 3 monate wegnehmen mit ein ordentlichen aufbauseminar ``kotz`` Eine gute empfelung wäre ein anwallt kostet wen man nicht haftpflicht versichert ist ca 350€ es gibt da gewisse unterschiede
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