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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Rein juristisch kannst du dein Handy solange beim fahren in der Hand halten wie du lustig bist. >>Verboten ist lediglich das in der Hand halten zum Zwecke der Benutzung des Gerätes. >~~~~~~~~~~~~~~~ > >Wo hast du DAS denn her?!? > >Bevor sich hier wer auf "Laienmeinung" verlässt, sollte er vielleicht in Urteile schauen - um nachher nicht unsanft zu erwachen: > >Das OLG Köln (Beschluss vom 18.02.2009 - 83 SsO OWi 11/09) hat nun schon vor einigen Wochen einmal mehr zum Handy-Verstoß Stellung genommen. Nach den Urteilfeststellungen des Tatrichters hatte der Fahrer "sein Mobiltelefon, nachdem dieses im Fahrzeug geklingelt hatte, aufgenommen, um mit einem Blick auf das Display festzustellen, wer ihn angerufen hatte". > >Dem OLG Köln reichte das: >Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.). Die Gefahr mentaler Ablenkung ist aber schon dann konkret gegeben, wenn der Fahrzeugführer - wie hier - das Gerät nach dem Klingelzeichen aufnimmt und seine Aufmerksamkeit der Anzeigefunktion zuwendet...." > >Quelle: >http://blog.beck.de/2009/05/07/handy-verstoss-schon-das-in-die-hand-nehmen-und-auf-das-display-schauen-reicht
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