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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Ok, dann mal los: > >Dir wird mangels Ausfallerscheinungen keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Andernfalls hätten die Polizisten dich nicht in den Dräger Evidential auf der Wache pusten lassen, sondern einen Arzt ein Blutprobe nehmen lassen. Außerdem hätten sie deinen FS gleich einbehalten. > >Dich erwarten diese Folgen: >- 500 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, >- 4 Punkte, >- 1 Monat Fahrverbot, >- Anordnung eines besonderen Aufbauseminars, >- Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. > >Das Fahrverbot kannst du innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids zu einem Zeitpunkt deiner Wahl antreten. Du kannst das FV also z.B. während deines Urlaubs absitzen ... > >Das Aufbauseminar ist nicht das "gewöhnliche" ASF, sondern ein besonderes Seminar für Alkohol- und Drogenverstöße. Es wird nicht in Fahrschulen sondern z.B. beim TÜV (NAFAPlus) und anderen Organisationen angeboten. Eine Liste mit allen Anbietern vor Ort bekommst du von deiner Fahrerlaubnisbehörde. Von dort kommt auch die Anordnung zur Teilnahme. Wenn du das Seminar innerhalb der angeordneten Frist absolvierst, darfst du den Führerschein - mit Ausnahme des einen Monats FV - behalten, andernfalls wird er kostenpflichtig entzogen bis das Seminar absolviert ist. Das hat außerdem den Nachteil, dass jeder A-Verstoß innerhalb der Restprobezeit direkt zur MPU führt - also sieh zu, dass du den Kurs rechtzeitig absolvierst oder um eine Verlängerung der Frist bittest. > >>ALSOOOOOO ich bin schonmal in zusammenhang mit alkohol aufgefallen, wo ich etwas jünger(ca. 16 jahre alt)war. dort aber auf der straße, weil ich betrunken von polizisten weggerannt bin. > >Das hat hier keine Auswirkungen. Ich meinte, ob du schon einmal mit Alkohol am Steuer aufgefallen bist. Offensichtlich ja nicht - gut für dich. > > >So, jetzt kommt die Moralkeule :) > >>die polizisten meinte selbst, dass sie sich wundern dass ich "sogut" autofahre und auch normal gehe wie auch immer.... > >Auch wenn es in diesem Fall für dich von Vorteil war, ist das eigentlich eher ein schlechtes Zeichen. Es spricht nämlich für eine deutliche Alkoholgewöhnung. Einfach mal drüber nachdenken ... > >An deiner Stelle würde ich die ganze Aktion als deutlichen Warnschuss sehen: Mit einem halben Glas Bier (nicht einer Halben, ich meine tatsächlich ca. 0,1-0,2 l) mehr, wären die Sanktionen erheblich härter ausgefallen: Entzug der FE, Sperrfrist ca. 10-12 Monate, ... > >Und von der Verkehrssicherheit haben wir noch gar nicht geredet. > >Als kleinen "Bonus": Fällst du in den nächsten 10 Jahren noch einmal mit Alkohol am Steuer auf - und zwar egal wie wenig - wird eine MPU angeordnet. Das hast du jetzt selbst in der Hand!
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