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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Dazu habe ich auch nochmal eine Frage, mein Ersthelferschein ist vom 16.12.07 und ich möchte mich beim Bürgeramt anmelden für die Fahrschule. >> >>Auf der Rückseite jedoch steht das man nach 2 Jahren eine Auffrischung benötigt. > >Steht da auch, wofür diese Auffrischung nötig ist? Es mag sein, dass andere Organisationen, die einen solchen Kurs fordern bevor sie dich auf Kinder oder Jugendliche loslassen (Verein, Schule, Kirche, ...), ihn nur begrenzt anerkennen ... > >>Wird das Bürgeramt meine Teilnahmebescheinigung noch annehmen oder muss ich auch nochmal diese Auffrischung hinter mich bringen ? > >... für den Führerschein spielt das aber keine Rolle. Die Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig und verfällt nicht. > >>(Hab ich natürlich keine Lust drauf) > >Frag dich einfach mal selber, was von dem Kurs jetzt nach 3 Jahren noch in deinem Kopf ist und ob du als Ersthelfer bei einem Unfall gut zurecht kommen würdest. Du brauchst die Frage nicht hier im Forum beantworten - denk nur darüber nach.
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