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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Kann mir jemand erklären wie dass geht? >> >>Es steht ganz ausdrücklich so in der StVO, und zwar § 17, Abs. 3: >> >>"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. [...] An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. [...]" >> >>Diese spezielle Regelung geht der allgemeinen Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren (§17, Abs. 2a), vor. >> >>Die Frage wird übrigens nur mit 3 Fehlerpunkten bewertet. Alleine deshalb fällt man nicht durch > > > >Diese spezielle Regelung geht der allgemeinen Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren (§17, Abs. 2a), vor. > >Dann ist eine andere Frage zur Beleuchtung aber immer falsch zubeantworten, da heißt es "das jede Fahrt mit Abblendlicht zu fahren ist" und diese Antwort war mir eben noch im Kopf und wenn ich das Motorrad starte ist das Abblendlich automatisch an, wie kann ich also ohne Abblendlich fahren? Und ja ich hatte leider noch zwei weitere Fragen unvollständig angekreuzt.
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