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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort - ich versuche mal es so gut wie möglich zu beschreiben... > >Also das ganze Schreiben ist adressiert an meinen Vater. Ich schreib das jetzt einfach mal so weit es geht ab. >----------------------------------- >Anhörung im Bußgeldverfahren > >Sehr geehrter Herr ... (mein Vater), > >Ihnen wird vorgeworfen, am 22.5., ... (Uhrzeit usw lass ich mal weg), als Führer(in) des PKW ..., folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben: > >Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23km/h. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h. > >Beweismittel: s.o. > >Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gebe ich ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person im Anhörungsbogen (durch Ausfüllen der Nr. 1 auf der Rückseite) zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur in soweit die Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche (hier: gelb unterlegt) ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden. >Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Äußern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, werde ich entscheiden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung von mir ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Hat eine andere Person die Ordnungswidrigkeit begangen, teilen Sie bitte innerhalb einer Woche neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien der verantwortlichen Person unter Nr. 3 "Angaben zur Sache" mit, hierzu sind Sie nicht verpflichtet. >Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, kann Ihnen als Halter des Kfz gemäß § 31 a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. > >Bis zum Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten in einer automatischen Datei gespeichert. >-------------------------------- >So, das wars, auf der Rückseite findet sich nur noch der Anhörungsbogen. > >Sollte man sich das Fahrerfoto zusenden lassen oder zumindest fragen, ob ein solches existent ist? > >Vielen vielen Dank und liebe Grüße, Carsten > >>An wen richtet sich der "Anhörungsbogen"? Was steht GENAU darauf? Ist es eine Anhörung als Zeuge oder als Betroffener? >> >>Ganz grundsätzlich: Auf den Bogen muss man nicht reagieren - könnte ja auch die Post verloren haben. Wenn man den Bogen zurückschickt, sollte das gut überlegt sein. >> >>Der Verstoß muss dem Fahrer (nicht dem Halter) nachgewiesen werden. Allerdings muss die Tatsache, dass nur ein Heckfoto mitgeschickt wurde, nicht automatisch bedeuten, dass kein Frontfoto existiert. >> >>Der Verstoß verjährt, wenn gegen den Fahrer (!) nicht innerhalb von 3 Monaten ab Tattag eine Anhörung angeordnet (nicht durchgeführt!) oder ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Das wird nicht ganz einfach zu realisieren sein, aber vielleicht hast du ja Glück.
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