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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Was in welcher Reihenfolge zu tun ist, hängt davon ab, wie man das Fahrzeug abholt. Es gibt grundsätzlich 5 Varianten: > >1. Das Fahrzeug ist noch zugelassen (unwahrscheinlich bei einem Händler). Du kannst damit sofort fahren, musst aber - je nachdem was vereinbart ist - unverzüglich folgendes tun: > >- Versicherungsvertrag abschließen (Papiere sind hilfreich aber nicht zwingend nötig). Dafür bekommst du eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVBN). > >- Mit den Papieren (Zul.Bescheinigung Teil I und II, Bericht der letzten HU/AU) im Original, der eVBN, deinem Personalausweis, Bankverbindung (für Einzugsermächtigung Kfz-Steuer), ggf. Wunschkennzeichenreservierung (online), möglichst dem Kaufvertrag und Geld gehst du zur Zulassungsstelle und lässt das Fahrzeug auf dich umschreiben. > >- Du bekommst eine Bestätigung über das dir zugeteilte Kennzeichen, damit lässt du die Schilder herstellen. Danach zurück zur Zulassungsstelle, dort gibt es die Plaketten - fertig. > >Bequem, aber kein normaler Mensch wird einem Fremden ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen. > > >2. Das Fahrzeug wird direkt mit den engültigen Kennzeichen abgeholt. Geht wie bei 1., nur musst du das Fahrzeug zuerst beim Händler stehen lassen. > >Gegen Vollmacht (und eine mäßige Gebühr) machen das auch viele Händler für dich. Soweit der Händler das tut, ist das eine der bequemsten Lösungen überhaupt. Du musst nur die eVBN besorgen und der Händler stellt dir das Fahrzeug fertig zugelassen und fahrbereit auf seinen Hof. > >Wenn du es selbst machst, muss du mit dem Händler klären, ob du das Fahrzeug solange bei ihm stehen lassen kannst - auf der Strasse darf es nicht abgestellt (und schon gar nicht gefahren) werden. > > >3. Abholung mit Kurzzeitkennzeichen (gelbe Kennzeichen). Dafür brauchst du zuerst eine eVBN eines Vertrags für Kurzzeitkennzeichen (!). Besonders günstig bekommst du das bei der Versicherung, bei der du das Fahrzeug dann auch endgültig versichern willst. Die Prämie für das KZK wird nämlich meist auf den späteren Vertrag angerechnet - einfach vorher fragen. > >Mit der eVBN gehst du zur Zulassungsstelle und bittest um die Kurzzeitkennzeichen. Du bekommst dann zu den Kennzeichen eine Art Blanko-Zul.Bescheinigung. > >Damit gehst du zum Händler und holst das Fahrzeug ab. Kennzeichen montieren, Daten in den Blanko-Papieren aus dem Fahrzeugbrief bzw. Zul.Bescheinigung Teil II ergänzen, losfahren. Bis die Schilder ablaufen, musst du das Fahrzeug dann dauerhaft zulassen, also weiter wie bei 1. > >Diese Variante funktioniert bei allen fahrbereiten Fahrzeugen und vor allem auch bei Spontankäufen mit Sofortabholung am Wochenende, ist aber relativ gesehen eher teuer: Zweimal Gebühr für die Zulassung, zweimal Schilder, ... > > >4. Abholung mit Händlerkennzeichen (rote Kennzeichen). Der Händler leiht dir (vermutlich nur gegen Bezahlung) ein Paar seiner roten Kennzeichen. Damit darfst du das Fahrzeug überführen (also zu dir nach Hause fahren) und zulassen. Fahrten zum Supermarkt, Frisör, Disko, ... sind NICHT erlaubt. > >Der Händler kümmert sich um alles, also weiter wie unter 1. und danach die Kennzeichen zurückgeben. > > >5. Verladen, Abtransport auf "fremden Rädern". Dazu brauchst du ein geeignetes Fahrzeug/Gespann und vermutlich auch noch einen Fahrer. Das Fahrzeug darfst du bis es zugelassen ist nicht auf der Straße fahren oder abstellen. Sonst wie unter 1. > >Das ist die beste Variante für nicht betriebsbereite Fahrzeuge oder sehr weite Überführungen. > > >Ich mag Variante 2 - als Käufer natürlich auch gerne 1. Variante 3 und 4 sind sinnvoll, wenn man das Fahrzeug nach Kauf nicht stehen lassen kann oder will. Variante 5 ist für ein paar eher exotische Fälle: Mehrere Fahrzeuge, Unfallwagen, Oldtimer, Motorräder, kein zweiter Fahrer oder ÖPNV verfügbar, ... > >Wenn noch Fragen sind, frag :)
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