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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Und auch wurde mir gesagt wer noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war kann auch keine MPU bekommen. Nur wo die Fahrerlaubnis entzogen worden ist gilt dieses. > >Das ist falsch. > >>Ich werde nun einfach einen Antrag stellen und auf antwort warten. > >Das ist tatsächlich eine gute Idee, wenn dir die Gebühr für den Antrag (die dann eben weg ist) nicht weh tut. Danach hast du Klarheit. Wenn die FEB bei ihrer Einschätzung bleibt, soll dir das ja nur recht sein. > >Sollte dann doch eine MPU angeordnet werden, ist es sehr wichtig, dass du deinen Antrag rechtzeitig zurückziehst und dass er NICHT abgelehnt wird. Andernfalls beginnt die Verjährung von vorn. > > >Auch ohne MPU solltest du dich ernsthaft mit deinem Alkoholkonsum auseinandersetzen. Bekommst du die FE erteilt, wird in den nächsten 10 Jahren bei jedem Alkoholdelikt - egal wie klein es ist - eine MPU angeordnet, da du dann Wiederholungstäter bist.
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