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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>hallo. habe 01/2004 eine Führerscheinentzug >>>Fahrlässige Trunkenheit am steuer >>>Starfe nach §§ 316 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 12/04 >> >>Dafür gab es 7 Punkte, die allerdings durch den Entzug der Fahrerlaubnis wieder gelöscht wurden. Dein Punktestand war nach dem Entzug also wieder bei 0. >> >>Der Verstoß selbst ist aber noch gespeichert. >> >>>desweiteren bin ich mit ner baumaschiene im fahverbot angehalten worden (radlader auf der straße) fahren ohne >>> >>>deshalb neues Urteil: >>> >>>§§ 21 abs.1 nr. 1 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 27.08.2005 - 3 monate fahrverbot. >>>(gesammtstrafe für beide wurde zusammengelegt) >> >>Woher kommt das Fahrverbot? Oder meinst du statt "im Fahrverbot" eher "in der Zeit als die FE entzogen war"? >> >>Dafür gab es jedenfalls 6 Punkte. Der Verstoß mitsamt seinen Punkten hat eine Tilgungsfrist von 5 Jahren ab Urteil, dürfe also irgendwann dieses Jahr tilgungsreif werden oder ist es schon. >> >>>06/2006 habe ich dann in den niederlanden gewohnt und da meinen führerschein B neu gemacht 2008 bin ich zurück nach deutschland gezogen und habe meinen führerschein in deutschland auf CE erweitert und das ging ohne probleme. >> >>Das ist gut für dich. Hätte die Fahrerlaubnisbehörde Eignungszweifel gehabt, hätte sie nach Kenntnis von deiner neuen EU-FE tätig werden müssen und eine MPU anordnen oder eine Nutzungsuntersagung aussprechen müssen. >> >>>jetzt meine 1. frage wieviel punkte habe ich jetzt? >> >>Wenn es keine weiteren Verstöße gab (nochmal: woher kommt das Fahrverbot?), sinkt der Punktestand irgendwann dieses Jahr auf 0. Bis dahin ist er bei 6. >> >>>2 Frage. ich will jetzt noch die klasse D machen, >>>ab wann kann die Führerscheinstelle den antrag ablehnen? >> >>Wenn die FEB Eignungszweifel hat, wird sie zunächst eine MPU anordnen - einfach so ablehnen wird sie den Antrag nicht. Das ist eine Ermessensentscheidung, daher kann dir niemand mit absoluter Gewissheit sagen, wie in deinem Fall entschieden wird. >> >>Die Tilgung des FoFE würde ich vor einer Erweiterung in jedem Fall abwarten. Das Alk-Delikt bleibt aber noch mindestens bis 2016 in deiner Akte - so lange willst du wohl kaum warten? >> >>Ob die FEB mit dieser Eintragung ein Problem hat, klärst du am besten bei einem persönlichen Gespräch. Lass dir einen Termin geben und schildere dein Anliegen kurz vorab, damit die sich dort auch vorbereiten können. >> >>Wenn das nicht klappt, musst du Klasse D eben tatsächlich beantragen. Das verursacht Kosten, dafür hast du danach Gewissheit. Mit der Ausbildung würde ich jedenfalls erst beginnen, nachdem der Prüfauftrag vorliegt. > >Würde niemals nach einem Alk-Delikt einen D-Schein beantragen. Bei einem D-Schein Antrag wird nach allen irgend welchen Delikten nachgeforscht. Und letzten Endes kommt die FEB zur Forderung einer MPU und wann Sie diese nicht bestehen, werden auch alle anderen Führerscheine eingezogen. Mir ist es so ergangen anhand einem D-Führerscheinverlängerungsantrag. Hier ist höchste Vorsicht geboten! >MfG MPU-durchfaller >
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