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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Wenn es so ist, wie Du sagst: und nur dann...bist Du in der falschen Fahrschule. Entschuldige mein Misstrauen, aber als Fahrlehrer weiss man, dass vieles nach der nicht bestandenen Prüfung gerne einmal verdreht wird. Deswegen immer der Zusatz wenns um Prüfungen geht. > >Jetzt zu Deiner Frage: > >Du kannst die Prüfung mehrfach wiederholen und hast jeweils eine Sperrfrist von 2 Wochen. Irgendwann macht sich ein Prüfer mal Gedanken über Deine geistige Eignung und vermerkt das auf seinem Zettel. Dann erhält die Führerscheinstelle einen Bericht und kann eine Überprüfung(MPU) anordnen. Aber ich denke das dauert noch ne Weile. Also ein paar Versuche hast Du noch. >Das andere Problem ist, dass das Amt meistens nur für ein bis zwei Wiederholungsprüfungen zahlt. Also mach Dich da noch mal schlau, nicht dass Du den Rest der Ausbildung selbst zahlen sollst/musst. > >Jetzt würde mich aber noch interessieren, wie die Ausbildung abgelaufen ist. Wenn Du in der vorletzten Stunde mit dem Rückwärtsfahren begonnen hast, was habt Ihr bis dahin gemacht ? Also bei uns beginnt niemand mit den Sonderfahrten wenn die Grundfahraufgaben nicht funktionieren. Da scheint mir doch Einiges im Argen. Die erste Prüfung ist also zu recht als nicht bestanden gewertet worden. Hast Du in der Zweiten die GFA geschafft ? > >Gruß > >kampino
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